Hospiz Begriffserklärung

Hospize sind stationäre Einrichtungen der Sterbebegleitung. Im Mittelpunkt steht hier die Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen und auch deren Angehöriger. Dabei spielen eine angemessene Schmerzlinderung sowie eine medizinische und pflegerische, psychosoziale und spirituelle Begleitung des Patienten eine große Rolle. Träger von Hospizen sind meist gemeinnützige Vereine, Kirchen und Stiftungen. Einige stationäre Hospize stehen unter ärztlicher Leitung, andere arbeiten mit niedergelassenen Ärzten zusammen. Nicht die Heilung des Patienten ist grundlegendes Ziel, vielmehr stehen die Bedürfnisse der erkrankten Personen und ihrer Angehörigen im Vordergrund: Therapeutische und pflegerische Maßnahmen sind davon abhängig, was der Patient für sich selbst als sinnvoll und angemessen erachtet. In Folge wird oftmals auf bestimmte Behandlungen verzichtet.

Im Gegensatz zu diesen stationären Diensten werden die Betroffenen beim ambulanten Hospizdienst in ihrer gewohnten Umgebung, ihrem Zuhause, betreut und versorgt. Die Hilfe leisten in den meisten Fällen ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In der psychosozialen Begleitung der Betroffenen übernehmen die Ehrenamtlichen vielfältige Aufgaben. Durch ihre Arbeit leisten sie nicht nur einen unverzichtbaren Beitrag in der Begleitung der Betroffenen, sondern sie tragen wesentlich dazu bei, dass sich in unserer Gesellschaft ein Wandel im Umgang mit schwerstkranken und sterbenden Menschen vollzieht.

Die Begleitung und Unterstützung endet nicht mit dem Tod, sie wird auf Wunsch der Angehörigen in der Zeit der Trauer weitergeführt. Vor diesem Hintergrund werden durch die ambulanten Hospizdienste in der Regel ebenfalls Trauerberatung oder auch Trauergruppen angeboten. Die ambulanten Hospizdienste führen außerdem in der Regel auch Beratung und Informationsveranstaltungen zu den Themen Sterben, Tod und Trauer durch.


Glossar Pflege


A

B

C

D

E

F

G

H

I

K

M

N

O

P

Q

R

S

T

V

W


Suchmodule


Anzeige