Pflegegeld Begriffserklärung

Wird ein Pflegebedürftiger im häuslichen Umfeld durch seine Angehörigen gepflegt, so hat er Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem zugrundeliegenden Pflegegrad. Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse genehmigt. Zuvor wird sich ein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ein Bild von der Pflegesituation und dem damit verbundenen Aufwand machen. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, über einen längeren Zeitraum hinweg die Pflege in einem Pflegetagebuch zu dokumentieren, aus welchem der pflegerische Aufwand ersichtlich wird. Das Pflegegeld soll alle laufenden Kosten decken, die im Rahmen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung anfallen. Grundsätzlich kann der Betroffene frei über das Pflegegeld verfügen, beispielsweise kann es für die Finanzierung von Pflegehilfsmitteln dienen oder als Entschädigung an die betreuende Person weitergegeben werden. 


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