Nachtpflege Begriffserklärung

Die Nachtpflege ist eine Form der teilstationären Betreuung. Für Pflegebedürftige, die zu Hause leben und versorgt werden, bieten ambulante Pflegedienste und Pflegeheime das Konzept der Nachtpflege an, um pflegerische Leistungen auch in der Nacht fortzusetzen. Dies erscheint beispielsweise sinnvoll, wenn Pflegebedürftige nachts einen erhöhten Pflegebedarf haben und/oder auf eine Beaufsichtigung und Betreuung in der Nacht angewiesen sind. Auf diese Weise können sich pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen und sich während ihrer Nachtruhe erholen, um Kraft für die Pflege am Tag zu sammeln. Oftmals wird die Nachtpflege bei Patienten in den früheren Stadien von Demenz angewendet. Solange eine ambulante Pflege möglich ist, kann die pflegebedürftige Person in diesem Fall zumindest teilweise in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Die Nachtpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und wird in § 41 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) geregelt. Neben der Nachtpflege kann auch das Angebot der Tagespflege in Anspruch genommen werden.

Oft wird die Nachtpflege bei Patienten in den früheren Stadien von Demenz angewendet, in denen zumindest teilweise noch eine ambulante Pflege möglich ist und man somit eine vollstationäre Pflege noch nicht in Anspruch nehmen muss. Die pflegebedürftige Person kann so (zumindest teilweise) in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Auch bietet sich dieses Modell als Übergang nach einem Krankenhausaufenthalt an, um der betroffenen Person wieder in die Selbstständigkeit zurück zu helfen.


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